Haftungsausschluss

Die Trenz Electronic GmbH sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften grund­sätzlich ausschließlich für vorsätzlich verursachte Schäden. Eine Haftung für grobe Fahrlässigkeit tritt nur ein für unmittelbare Schäden bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Er­füllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf de­ren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, wobei die Haftung dann auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt ist, höchstens auf einen Betrag i. H. v. 20 % des jeweiligen Produktbestellwertes.

Der Haftungsausschluss gilt insbesondere auch für indirekte, zufällige, außergewöhnliche oder ab­geleitete Schäden sowie für Mangelfolgeschäden einschließlich der Kosten, des entgangenen Ge­winns, des entgangenen Nutzens an Sachen, Software oder Daten, für Vermögensverluste, Be­triebsunterbrechungen, für Schäden durch verlorene Geschäftsinformationen oder durch Fehler, Verzögerungen, Unterbrechungen oder sonstige Beeinträchtigungen bei der Übermittlung oder Wiedergabe von Daten oder bei technischen Fehlfunktionen. Diese Haftungsregelungen gelten auch für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ob wegen der Verletzung von Pflichten aus einem Schuldverhältnis, aus § 311a BGB, aus unerlaubter Handlung oder wegen Mängeln. Entsprechendes gilt ferner für An­sprüche auf Aufwendungsersatz.

Der Haftungsausschluss gilt nicht bei schuldhaft verursachter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei etwaigen Garantien, zugesicherten Eigenschaften oder bei einer etwaigen Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Dem Kunden ist bekannt und er ist damit einverstanden, dass die Produkte und Dienstleistungen der Trenz Electronic GmbH nicht für lebens- oder sicherheitskritische Anwendungen oder gefährli­che Umgebungen (wie z.B. für die Bereiche der Medizintechnik, Luft- und Raumfahrttechnik, Ver­kehrstechnik, Nukleartechnik, Militärtechnik und/oder für Lebenserhaltungs- oder Lebensrettungs­systeme) entwickelt, konzipiert, hergestellt oder getestet worden sind. Entsprechendes gilt für sonstige Anwendungen, bei denen eine ununterbrochene oder nicht fehlerfreie Funktion der Pro­dukte oder Dienstleistungen zu erheblichen Schäden von Leben, Körper oder Gesundheit oder zu erheblichen Sach- oder Umweltschäden führen kann.

Der Kunde ist für etwaige Folgen und Schäden der Anwendung der Produkte oder Dienstleistun­gen selbst verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, die Eignung der Produkte oder Dienstleistun­gen der Trenz Electronic GmbH für die jeweiligen Anwendungszwecke und die Einhaltung diesbe­züglicher rechtlicher und behördlicher Regelungen und Vorgaben selbst zu prüfen und sicherzu­stellen. Der Kunde hat sorgfältige Vorkehrungen zu treffen, um sich und Dritte insoweit zu schüt­zen.

Der Kunde hat die Trenz Electronic GmbH von allen Ansprüchen Dritter, die aus lebens- oder si­cherheitskritischen Anwendungen oder aus sonstigen Verstößen gegen seine vorstehenden Ver­pflichtungen resultieren, sowie von den damit im Zusammenhang stehenden angemessenen Kos­ten der Rechtsverteidigung freizustellen.

Der Kunde ist auch dafür verantwortlich, dass die Produkte nicht direkt oder indirekt in Länder ge­liefert werden, in die eine Ausfuhr dieser Produkte oder der damit verbundenen Technologien oder Dokumentationen verboten oder eingeschränkt ist. Der Kunde hat sicherzustellen, dass er alle für eine etwaige Ausfuhr bzw. Einfuhr notwendigen Genehmigungen besitzt bzw. vorschriftsmäßig er­hält.

Revision: R11 2022-07-11